|
TÜV bietet keine Garantie für Mängelfreiheit Entnommen der Informations-Schrift des Baugewerbeverbandes - 01/2001 Die TÜV Bau und Betrieb GmbH (TÜV BB) gewährt ernüchternde Einblicke in ihr Verständnis der baubegleitenden Qualitätssicherung. Offensichtlich wecken die TÜV-Marketingexperten mit ihrem Versprechen einer "von Terminen und Kostendruck unabhängigen, projektbezogenen Qualitätssicherung" Erwartungen, denen selbst die Rechtsabteilung des Unternehmens widersprechen müsste. Wie der Bereich Recht und Versicherungen des TÜV Süddeutschland im Schreiben mitteilt, übernimmt die TÜV Bau und Betrieb GmbH entgegen den Erwartungen vieler Laien "keine erfolgsbezogenen Verpflichtungen und keinerlei Leitungs- und Koordinierungsaufgaben". Die TÜV Süddeutschland erklärte ferner, dass die Leistungen des TÜV BB lediglich feststellenden, begutachtenden und gegebenenfalls auch beratenden Charakter haben. So verfolge die TÜV BB bspw. nicht selbstständig den Baufortschritt, sondern nehme Baustellentermine erst nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers über einen bestimmten erreichten Bautenstand wahr. Festgestellte Mängel teile die TÜV BB lediglich ihrem Auftraggeber mit, so dass dieser in der Lage sei, die Beseitigung der Mängel zu veranlassen. Die Umsetzung und Verfolgung erforderlicher Maßnahmen verbleibe ausschließlich beim jeweiligen Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten am Bau beteiligten Personen. Direkte Weisungen an bauausführende Unternehmen zur Beseitigung festgestellter Mängel erfolgen durch die TÜV BB nicht. Da die Leistungen zudem regelmäßig stichprobenweise erfolgen würden, übernehme diese gegenüber ihrem Auftraggeber ausdrücklich auch keine Garantie für die Mängelfreiheit des begutachteten Bauobjektes.
Ihr Johann Lohr & Söhne GmbH Team
|